Länder im Zuständigkeitsbereich

Der konsularische Zuständigkeitsbereich der Botschaft der Republik Kongo in Deutschland erstreckt sich auf kongolesische Staatsangehörige, die in den Ländern ihres diplomatischen Zuständigkeitsbereichs wohnen. Nur Personen mit Wohnsitz in diesen Ländern sind berechtigt, ihre konsularischen Anträge und Verfahren bei der Botschaft einzureichen.

Wichtig

Nur kongolesische Staatsangehörige mit Wohnsitz in einem der oben genannten Länder können sich für konsularische Angelegenheiten an die Botschaft der Republik Kongo in Deutschland wenden.

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