Zuständigkeitsländer

Die konsularische Zuständigkeit der Botschaft der Republik Kongo in Deutschland erstreckt sich auf kongolesische Staatsangehörige, die in den Ländern leben, die unter ihre diplomatische Zuständigkeit fallen. Personen mit Wohnsitz in diesen Ländern sind verpflichtet, sich an die konsularischen Dienste der Botschaft zu wenden.

Länder im Zuständigkeitsbereich der Botschaft

Die konsularische Zuständigkeit der Botschaft der Republik Kongo in Deutschland umfasst insbesondere die folgenden Länder:
– Rumänien
– Österreich
– Bulgarien
– Polen
– Tschechische Republik
– Slowakei
– Ungarn

Wichtiger Hinweis

Kongolesische Staatsangehörige, die außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Botschaft der Republik Kongo in Deutschland ansässig sind, werden gebeten, sich an die Botschaft oder das für ihren Wohnsitz zuständige Konsulat zu wenden.

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